— INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT
Grenzüberschreitend handeln. Rechtssicher agieren.
Internationale Geschäftsbeziehungen erfordern fundierte Kenntnisse im europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht. Unterschiedliche Rechtsordnungen, Compliance-Anforderungen und Handelsregelungen schaffen Risiken, die bei frühzeitiger Beratung beherrschbar werden.
Grenzüberschreitend handeln. Rechtssicher gestalten.
Deutschland und Österreich zählen zu den am engsten verflochtenen Volkswirtschaften Europas. Unternehmen auf beiden Seiten der Grenze sind durch Lieferketten, Vertriebsstrukturen, Beteiligungen und gemeinsame Projekte miteinander verbunden. Die gemeinsame Sprache täuscht dabei leicht darüber hinweg, dass es sich um zwei eigenständige Rechtsordnungen handelt — mit teils erheblichen Unterschieden im Vertrags-, Gesellschafts- und Prozessrecht.
Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht berate ich Unternehmen, die in beiden Märkten aktiv sind oder es werden wollen. Mein Ziel: rechtliche Klarheit für wirtschaftliche Entscheidungen.
Welches Recht gilt? — Die Rom I-Verordnung
Bei grenzüberschreitenden Verträgen zwischen deutschen und österreichischen Parteien bestimmt die Rom I-Verordnung (VO (EG) Nr. 593/2008), welches materielle Recht auf den Vertrag Anwendung findet. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und verdrängt die nationalen Kollisionsnormen.
Rechtswahlfreiheit (Art. 3 Rom I-VO)
Unternehmen können frei vereinbaren, ob deutsches oder österreichisches Recht gelten soll. Die Rechtswahl muss sich eindeutig aus dem Vertrag oder den Umständen ergeben.
Ohne Rechtswahl (Art. 4 Rom I-VO)
Haben die Parteien keine Wahl getroffen, gilt das Recht des Staates, in dem die Partei, die die charakteristische Leistung erbringt, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat — beim Kaufvertrag also regelmäßig das Recht am Sitz des Verkäufers.
Verbraucherverträge (Art. 6 Rom I-VO)
Richtet ein Unternehmer seine Tätigkeit auf den jeweils anderen Staat aus, sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats des Verbrauchers zu beachten — unabhängig von einer getroffenen Rechtswahl.
Für außervertragliche Ansprüche (Deliktsrecht, Bereicherungsrecht) gilt ergänzend die Rom II-Verordnung (VO (EG) Nr. 864/2007). Beide Verordnungen sind universell anwendbar und gelten auch bei Bezügen zu Nicht-EU-Staaten.
UN-Kaufrecht (CISG) — die unterschätzte Rechtsquelle
Bei Warenkaufverträgen zwischen deutschen und österreichischen Unternehmen kommt regelmäßig das UN-Kaufrecht (CISG) zur Anwendung — oft ohne dass die Parteien sich dessen bewusst sind. Deutschland ist seit dem 01.01.1991 und Österreich seit dem 01.01.1989 Vertragsstaat. Das CISG gilt gemäß Art. 1 Abs. 1 lit. a) automatisch, wenn beide Parteien ihre Niederlassung in verschiedenen Vertragsstaaten haben.
Wichtig:
Die bloße Vereinbarung der Geltung „deutschen Rechts“ schließt das CISG nicht aus. Denn das CISG ist Bestandteil des deutschen Rechts und geht als Spezialgesetz für den internationalen Warenkauf dem nationalen Kaufrecht vor (BGH, 23.07.1997 — VIII ZR 134/96). Ein wirksamer Ausschluss erfordert eine ausdrückliche Regelung.
Das CISG regelt den Vertragsschluss sowie die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer — dispositiv und praxistauglich. Nicht erfasst sind die Vertragswirksamkeit, der Eigentumsübergang und der Eigentumsvorbehalt, die sich weiterhin nach dem durch das IPR berufenen nationalen Recht richten. Wer das CISG nicht will, muss es ausdrücklich und unmissverständlich ausschließen (Art. 6 CISG).
Gerichtsstand und Vollstreckung — die EuGVVO
Die Brüssel Ia-Verordnung (VO (EU) Nr. 1215/2012, EuGVVO) regelt die internationale Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen zwischen allen EU-Mitgliedstaaten.
Gerichtsstandsvereinbarungen (Art. 25 EuGVVO)
Parteien können die ausschließliche Zuständigkeit eines Gerichts oder der Gerichte eines Mitgliedstaats vereinbaren. Die Vereinbarung geht der nationalen Regelung (§§ 38 ff. ZPO) vor und erfordert Schriftform.
Anerkennung und Vollstreckung
Urteile aus einem EU-Mitgliedstaat werden in den übrigen Mitgliedstaaten grundsätzlich ohne besonderes Verfahren anerkannt und vollstreckt — ein erheblicher Vorteil gegenüber Drittstaaten.
Meine Beratungsschwerpunkte
- Vertragsgestaltung mit Österreich-Bezug — Kaufverträge, Vertriebsverträge, Kooperationsvereinbarungen, Rahmenverträge
- Rechtswahl und CISG-Management — bewusste Entscheidung für oder gegen das UN-Kaufrecht, klare vertragliche Gestaltung
- Gerichtsstandsvereinbarungen und Schiedsklauseln — strategische Wahl des Forums
- Gesellschaftsrechtliche Strukturierung — Gründung und Verwaltung von Tochtergesellschaften und Niederlassungen in Deutschland und Österreich
- Forderungsdurchsetzung — grenzüberschreitendes Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung innerhalb der EU
- Compliance — Exportkontrolle, Sanktionsrecht, Lieferkettengesetz (LkSG)
Ob Sie als österreichisches Unternehmen auf dem deutschen Markt agieren oder als deutsches Unternehmen Geschäftsbeziehungen nach Österreich pflegen: Ich sorge dafür, dass Ihre Verträge, Strukturen und Prozesse rechtlich belastbar sind.
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