— UNTERNEHMENSNACHFOLGE & ERBRECHT

Werte erhalten. Übergänge gestalten.

Die Unternehmensnachfolge ist eine der anspruchsvollsten Gestaltungsaufgaben im Wirtschaftsrecht. An der Schnittstelle von Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht lauern Fehlerquellen, die bis zum Verlust des Unternehmens führen können.

Meine Beratung umfasst:

Nachfolgeplanung zu Lebzeiten

Vorweggenommene Erbfolge, Schenkung, Nießbrauch und Betriebsübergabe.

Testamente und Erbverträge für Unternehmer

Unter Berücksichtigung der Bindungswirkung (§§ 2265 ff., 2289 BGB) und der Notwendigkeit regelmäßiger Anpassung.

Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklauseln

Fortsetzungs-, Nachfolge- und Eintrittsklauseln in Abstimmung mit dem erbrechtlichen Instrumentarium.

Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsverzicht

Vermeidung ungewollter Liquiditätsabflüsse.

Steueroptimierte Gestaltung

Nutzung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonungsregeln (§§ 13a, 13b ErbStG).

Nachfolgeberatung ist immer ganzheitliche Beratung — sie erfordert die Koordination aller relevanten Rechtsgebiete.

Warum Nachfolge frühzeitig geregelt werden sollte

Ein Unternehmen oder ein privates Vermögen ist das Ergebnis jahrelanger Arbeit. Ohne klare Nachfolgeregelung entscheidet im Ernstfall allein die gesetzliche Erbfolge – häufig mit Ergebnissen, die weder Ihren Vorstellungen entsprechen noch steuerlich günstig sind. Eine frühzeitige Planung sichert den Fortbestand des Betriebs, vermeidet Streit in der Erbengemeinschaft und bewahrt den Wert, den Sie geschaffen haben.

Ob Übertragung zu Lebzeiten, Testament, Erbvertrag oder Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag – die passende Lösung hängt von Ihrer familiären und unternehmerischen Situation ab. Weil sich erb- und gesellschaftsrechtliche Regelungen gegenseitig beeinflussen, betrachte ich beide Ebenen zusammen. Bei unternehmerischem Vermögen arbeitet diese Beratung eng mit dem Gesellschaftsrecht zusammen.

So gehen wir Ihre Nachfolge an

Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme Ihrer Vermögens- und Beteiligungsstruktur sowie Ihrer persönlichen Ziele. Darauf aufbauend entwickle ich eine Nachfolgestrategie, stimme sie bei Bedarf mit Ihrer steuerlichen Beratung ab und setze sie in klaren, belastbaren Dokumenten um – vom Testament bis zur Anpassung des Gesellschaftsvertrags. Auf Wunsch begleite ich auch die Gespräche innerhalb der Familie oder des Gesellschafterkreises, damit die Regelung von allen Beteiligten getragen wird.

Häufige Fragen zu Unternehmensnachfolge & Erbrecht

Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Grundsätzlich gilt: je früher, desto besser. Wer rechtzeitig plant, kann Übertragungen über mehrere Jahre strecken, Freibeträge nutzen und flexibel auf Veränderungen reagieren. Auch für den unerwarteten Fall sind Sie so abgesichert.

Was passiert ohne Testament oder Nachfolgeregelung?

Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Das Vermögen geht auf eine Erbengemeinschaft über, die nur gemeinsam entscheiden kann. Gerade bei Unternehmen führt das schnell zu Blockaden und Wertverlust. Ein Testament oder Erbvertrag schafft klare Verhältnisse.

Wie hängen Erbrecht und Gesellschaftsrecht zusammen?

Der Gesellschaftsvertrag geht der letztwilligen Verfügung vor. Enthält er Nachfolgeklauseln, die nicht zu Ihrem Testament passen, kann Ihre Planung ins Leere laufen. Beide Ebenen müssen aufeinander abgestimmt sein – deshalb prüfe ich sie immer gemeinsam.

Beraten Sie auch bei grenzüberschreitenden Erbfällen?

Ja. Bei Vermögen oder Angehörigen in Deutschland, Österreich oder Rumänien stellen sich Fragen des anwendbaren Rechts und der internationalen Zuständigkeit. Hier unterstütze ich Sie mit Erfahrung in deutsch-, österreichisch- und rumänischsprachigen Mandaten.

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