— WAFFENRECHT

Waffenrechtliche Beratung mit Augenmaß.

Das Waffenrecht ist ein hochreguliertes Rechtsgebiet. Ob Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Waffenhandelserlaubnis oder behördliche Verfahren — Fehler können weitreichende Konsequenzen haben. Ich berate Sie kompetent und diskret.

Ich berate Sie unter anderem bei:

Waffenbesitzkarte (WBK)

Beantragung, Erweiterung und Verteidigung Ihrer Waffenbesitzkarte — auch bei Zuverlässigkeitsprüfungen und Widerrufsverfahren.


Waffenschein & Kleiner Waffenschein

Antragsverfahren, Ablehnungsbescheide und Rechtsbehelfe bei der Versagung von Waffenscheinen.


Waffenhandelserlaubnis

Beratung und Vertretung bei der Beantragung, Aufrechterhaltung und Verteidigung gewerblicher Erlaubnisse nach § 21 WaffG.


Behördliche Verfügungen & Widerruf

Verteidigung gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, Sicherstellungen und Einziehungen.


Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Verteidigung bei Vorwürfen nach dem Waffengesetz, z. B. unerlaubter Waffenbesitz, Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften.


Sachkundeprüfung & Bedürfnisnachweis

Beratung rund um die Voraussetzungen für den legalen Waffenerwerb: Sachkunde, Bedürfnis, Aufbewahrung.

Als langjähriger Sportschütze kenne ich die Materie nicht nur aus juristischer Perspektive, sondern auch aus eigener Erfahrung. Ob Jäger, Sportschütze oder Sammler — ich kenne die Besonderheiten Ihres Falles und setze Ihre Interessen durchsetzungsstark um.

Waffenrecht ist Verwaltungsrecht – und Vertrauenssache

Das Waffengesetz stellt hohe Anforderungen an Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis. Schon kleine Fehler im Umgang mit Erlaubnissen können erhebliche Folgen haben – bis zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. Ob Sportschütze, Jäger, Sammler, Erbe einer Waffe oder Gewerbetreibender: Ich unterstütze Sie sachlich und mit Augenmaß im Umgang mit den Behörden.

Weil waffenrechtliche Verfahren meist Verwaltungsverfahren sind, kommt es auf fristgerechtes und präzises Handeln an. Ich prüfe Bescheide, formuliere Anträge und Stellungnahmen und vertrete Sie gegenüber der Waffenbehörde – wenn nötig auch im Widerspruchs- und Klageverfahren.

In diesen Situationen bin ich für Sie da

Häufige Anliegen sind die Beantragung oder Verlängerung von Waffenbesitzkarte und Erlaubnissen, Fragen zu Aufbewahrung und Transport, der Umgang mit ererbten Waffen sowie die Verteidigung gegen den Widerruf oder die Rücknahme einer Erlaubnis wegen angeblich fehlender Zuverlässigkeit. Auch bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit nach einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sollten Sie frühzeitig reagieren.

Häufige Fragen zum Waffenrecht

Mir droht der Widerruf meiner waffenrechtlichen Erlaubnis – was kann ich tun?

Der Widerruf trifft Sie meist per Bescheid mit kurzer Frist. Handeln Sie nicht vorschnell, sondern lassen Sie den Bescheid rasch prüfen. Oft lässt sich mit einer fundierten Stellungnahme oder einem Widerspruch mehr erreichen, als viele annehmen.

Ich habe eine Waffe geerbt – was muss ich beachten?

Erben unterliegen besonderen Regeln. Der Erwerb ist fristgerecht anzuzeigen und die Waffe sicher zu verwahren; für das dauerhafte Behalten ist in der Regel ein Blockiersystem oder eine eigene Erlaubnis erforderlich. Ich zeige Ihnen die rechtssicheren Optionen auf.

Was bedeutet Zuverlässigkeit im Waffenrecht?

Die Waffenbehörde prüft, ob Tatsachen gegen Ihre Vertrauenswürdigkeit sprechen – etwa bestimmte Vorstrafen oder Verstöße. Schon ein laufendes Verfahren kann Zweifel begründen. Umso wichtiger ist eine sorgfältige rechtliche Begleitung.

Vereinbaren Sie Ihr Erstgespräch.

Keine Hemmschwelle, keine versteckten Kosten. Schildern Sie mir Ihr Anliegen — ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.

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