— UNTERNEHMENSNACHFOLGE & ERBRECHT

Werte erhalten. Übergänge gestalten.

Die Unternehmensnachfolge ist eine der anspruchsvollsten Gestaltungsaufgaben im Wirtschaftsrecht. An der Schnittstelle von Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht lauern Fehlerquellen, die bis zum Verlust des Unternehmens führen können.

Meine Beratung umfasst:

Nachfolgeplanung zu Lebzeiten

Vorweggenommene Erbfolge, Schenkung, Nießbrauch und Betriebsübergabe.

Testamente und Erbverträge für Unternehmer

Unter Berücksichtigung der Bindungswirkung (§§ 2265 ff., 2289 BGB) und der Notwendigkeit regelmäßiger Anpassung.

Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklauseln

Fortsetzungs-, Nachfolge- und Eintrittsklauseln in Abstimmung mit dem erbrechtlichen Instrumentarium.

Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsverzicht

Vermeidung ungewollter Liquiditätsabflüsse.

Steueroptimierte Gestaltung

Nutzung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonungsregeln (§§ 13a, 13b ErbStG).

Nachfolgeberatung ist immer ganzheitliche Beratung — sie erfordert die Koordination aller relevanten Rechtsgebiete.

Vereinbaren Sie Ihr Erstgespräch.

Keine Hemmschwelle, keine versteckten Kosten. Schildern Sie mir Ihr Anliegen — ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.

📞 +49 8654 49 39 0 | 📍 Industriestraße 5, 83395 Freilassing