— GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
Ihre Innovation. Ihr Schutz.
Marken, Patente, Designs und Know-how sind zentrale Vermögenswerte moderner Unternehmen. Der gewerbliche Rechtsschutz sichert diese Werte gegen unbefugte Nutzung und gibt Ihnen exklusive Verwertungsrechte.
Wir beraten und vertreten Sie in:
Markenrecht
Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von nationalen, EU- und internationalen Marken nach dem MarkenG und der Unionsmarkenverordnung.
Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht
Schutz technischer Erfindungen, Verletzungsverfahren und Lizenzierung.
Designrecht
Schutz von Produktgestaltungen und ästhetischen Formgebungen.
Wettbewerbsrecht (UWG)
Abwehr und Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bei unlauterem Wettbewerb.
Geschäftsgeheimnisschutz
Maßnahmen nach dem GeschGehG zum Schutz vertraulicher Unternehmensinformationen.
Lizenzverträge
Gestaltung und Verhandlung von Patent-, Marken- und Softwarelizenzverträgen.
Von der strategischen Schutzrechtsanmeldung bis zum Verletzungsprozess: Wir sichern Ihren Wettbewerbsvorsprung.
Warum gewerblicher Rechtsschutz über Ihren Wettbewerbsvorteil entscheidet
Marken, Designs und ein unverwechselbarer Auftritt sind oft der eigentliche Wert eines Unternehmens. Wer diese Rechte nicht sichert, riskiert, dass Wettbewerber sie nutzen – oder dass die eigenen Aktivitäten fremde Schutzrechte verletzen. Gewerblicher Rechtsschutz schafft die Grundlage, um Ihre Innovationen und Ihr Branding rechtlich abzusichern und wirtschaftlich zu verwerten.
Ich unterstütze Sie bei der Auswahl und Anmeldung von Marken und Designs – national beim DPMA, EU-weit über das EUIPO und auf Wunsch international. Dazu gehören Verfügbarkeitsrecherchen vor der Anmeldung ebenso wie Lizenz-, Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarungen, mit denen Sie Ihre Rechte gezielt verwerten.
Von der Anmeldung bis zur Durchsetzung
Wird Ihr Schutzrecht verletzt, reagiere ich schnell und angemessen – von der Abmahnung über die einstweilige Verfügung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Werden umgekehrt Ansprüche gegen Sie erhoben, prüfe ich deren Berechtigung nüchtern und entwickle eine wirtschaftlich sinnvolle Verteidigung, statt vorschnell nachzugeben. Wo sich Marken- und Lauterkeitsrecht überschneiden, greift diese Beratung mit dem Marken- & Wettbewerbsrecht ineinander.
Häufige Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz
Sollte ich meine Marke national oder EU-weit anmelden?
Das hängt von Ihrem Markt ab. Sind Sie nur in Deutschland aktiv, kann eine nationale Marke genügen. Planen Sie Geschäft im europäischen Ausland, bietet die Unionsmarke Schutz in allen EU-Staaten – meist wirtschaftlicher als viele Einzelanmeldungen. Ich helfe Ihnen, die richtige Strategie zu wählen.
Was kostet eine Markenanmeldung?
Neben dem anwaltlichen Aufwand fallen amtliche Gebühren an, die sich nach der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen richten. Weil die passende Anmeldestrategie den Preis stark beeinflusst, erhalten Sie im Erstgespräch eine transparente Einschätzung.
Ich habe eine Abmahnung erhalten – was soll ich tun?
Reagieren Sie nicht unüberlegt und unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft. Die Fristen sind oft kurz, aber nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Ich prüfe die Ansprüche und die geforderte Erklärung und rate Ihnen zum wirtschaftlich sinnvollsten Vorgehen.
Wie unterscheiden sich Marken- und Wettbewerbsrecht?
Das Markenrecht schützt konkrete Kennzeichen wie Ihren Marken- oder Produktnamen. Das Wettbewerbsrecht (UWG) regelt darüber hinaus faires Verhalten im Markt – etwa gegen irreführende Werbung oder unlautere Nachahmung. In der Praxis greifen beide oft ineinander.
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