— KI-RECHT & EU AI ACT
Künstliche Intelligenz rechtssicher einsetzen.
Der Einsatz von KI-Systemen wird zunehmend reguliert. Mit der EU-KI-Verordnung (AI Act) hat die EU einen weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz.
Wir unterstützen Sie bei:
Risikoklassifizierung
Einordnung Ihrer KI-Systeme in die Risikokategorien des AI Act.
Compliance-Umsetzung
Aufbau von Risikomanagement- und Qualitätsmanagementsystemen nach Art. 9 und Art. 17.
Technische Dokumentation und Konformitätsbewertung
Vorbereitung auf CE-Kennzeichnung und Registrierung.
Vertragsgestaltung
KI-spezifische Klauseln in Entwicklungs-, Lizenz- und Nutzungsverträgen.
Haftungsfragen
Produkthaftung und vertragliche Haftung beim Einsatz von KI.
KI-Recht ist ein dynamisches Rechtsgebiet. Wir halten Sie auf dem neuesten Stand und bereiten Ihr Unternehmen auf die Anforderungen des AI Act vor.
Die vier Risikostufen des EU AI Act
Der EU AI Act klassifiziert KI-Systeme in vier Risikostufen. Je höher die Stufe, desto strenger die Anforderungen. Für Unternehmen ist entscheidend, in welche Kategorie ihre KI-Anwendungen fallen — denn davon hängt ab, welche Pflichten sie erfüllen müssen.
Unannehmbares Risiko — verboten seit Februar 2025
Bestimmte KI-Praktiken sind nach Art. 5 des AI Act grundsätzlich verboten. Dazu gehören Social-Scoring-Systeme, die das Verhalten von Personen bewerten und darauf basierend Nachteile verursachen, unterschwellige manipulative Techniken sowie biometrische Echtzeit-Fernüberwachung im öffentlichen Raum (mit engen Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden). Diese Verbote gelten bereits seit dem 2. Februar 2025.
Hohes Risiko — strenge Pflichten ab August 2026
Hochrisiko-KI-Systeme nach Art. 6 und Anhang III unterliegen den umfangreichsten Pflichten. Typische Beispiele aus der Praxis:
- KI im Recruiting: Wenn ein Unternehmen KI-gestützte Tools zur Vorauswahl von Bewerbern einsetzt (etwa Lebenslauf-Screening oder Video-Interview-Analyse), fällt dies unter Anhang III Nr. 4 — Beschäftigung und Personalmanagement.
- Kreditwürdigkeitsprüfung: Banken und Finanzdienstleister, die KI zur Bonitätsbewertung natürlicher Personen nutzen, betreiben ein Hochrisiko-System nach Anhang III Nr. 5.
- Biometrische Identifizierung: Zugangskontrollsysteme mit Gesichtserkennung am Unternehmenseingang fallen unter Anhang III Nr. 1.
Für diese Systeme müssen Unternehmen unter anderem ein Risikomanagementsystem einrichten (Art. 9), Anforderungen an die Datenqualität erfüllen (Art. 10), eine technische Dokumentation erstellen (Art. 11) und eine menschliche Aufsicht sicherstellen (Art. 14). Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme gelten ab dem 2. August 2026.
Begrenztes Risiko — Transparenzpflichten
KI-Systeme mit begrenztem Risiko müssen vor allem Transparenzanforderungen erfüllen (Art. 50). Das betrifft insbesondere Chatbots, die gegenüber Nutzern offenlegen müssen, dass sie mit einer KI interagieren. Auch Deepfakes — also KI-generierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte — müssen als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Diese Pflichten gelten seit dem 2. August 2025.
Minimales Risiko — keine spezifischen Pflichten
KI-Systeme mit minimalem Risiko, wie etwa Spam-Filter, KI-gestützte Empfehlungssysteme in Online-Shops oder automatische Rechtschreibprüfung, unterliegen keinen spezifischen Pflichten aus dem AI Act. Sie dürfen frei eingesetzt werden. Allerdings können auch hier datenschutzrechtliche Anforderungen nach der DSGVO bestehen, etwa wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.
AI Literacy — Pflicht seit Februar 2025
Bereits seit dem 2. Februar 2025 gilt die Pflicht zur sogenannten AI Literacy (Art. 4 AI Act). Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder entwickeln, müssen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Das bedeutet konkret: Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, müssen deren Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen verstehen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Risikostufe des eingesetzten Systems und betrifft daher praktisch jedes Unternehmen, das KI-Tools nutzt — auch wenn es sich nur um ChatGPT oder ähnliche Assistenten handelt.
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung eines maßgeschneiderten Schulungskonzepts, das sowohl die rechtlichen Anforderungen erfüllt als auch praxistauglich ist.
— Zeitplan
EU AI Act — Stufenplan der Regulierung
August 2024
Inkrafttreten der Verordnung
Der EU AI Act tritt offiziell in Kraft. Die Umsetzungsfristen beginnen.
Februar 2025
Verbote für unzulässige KI-Praktiken
Social Scoring, manipulative KI-Systeme und biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung werden verboten.
August 2025
Transparenzpflichten für GPAI
Anbieter allgemeiner KI-Modelle (General Purpose AI) müssen Transparenzanforderungen erfüllen und technische Dokumentation bereitstellen.
August 2026
Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme
Vollständige Compliance-Pflichten für Hochrisiko-KI: Konformitätsbewertung, Risikomanagementsystem, Qualitätsmanagement und CE-Kennzeichnung.
August 2027
Vollständige Anwendung
Alle Bestimmungen des EU AI Act gelten vollständig, einschließlich der Pflichten für KI-Systeme mit begrenztem Risiko.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act (Verordnung über Künstliche Intelligenz) ist die weltweit erste umfassende KI-Regulierung. Sie klassifiziert KI-Systeme nach Risikostufen und legt Compliance-Pflichten für Anbieter und Betreiber fest. Die Pflichten gelten stufenweise ab August 2025 bis August 2027.
Wann tritt der EU AI Act in Kraft?
Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft. Ab Februar 2025 gelten Verbote für unzulässige KI-Praktiken, ab August 2025 Transparenzpflichten für allgemeine KI-Modelle, und ab August 2026 die vollständigen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme.
Braucht mein Unternehmen eine KI-Compliance-Beratung?
Wenn Ihr Unternehmen KI-Systeme entwickelt, vertreibt oder einsetzt, sollten Sie prüfen, ob Compliance-Pflichten nach dem EU AI Act bestehen. Rechtsanwalt Constantin Fix unterstützt bei der Risikoklassifizierung, Konformitätsbewertung und Implementierung der gesetzlichen Anforderungen.
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