— Rechtsanwalt Constantin Fix · Digitalrecht
Marken- & Wettbewerbsrecht
Ihre Marke. Ihr Markt. Ihr Schutz. — Ich berate Sie im nationalen und europäischen Markenrecht sowie im Wettbewerbsrecht und schütze Ihre unternehmerischen Interessen konsequent.
Marken sind Vermögenswerte
Marken sind mehr als Logos oder Namen — sie sind Vertrauensanker für Kunden und zentrale Vermögenswerte für Unternehmen. Gleichzeitig schützt das Wettbewerbsrecht vor unlauteren Geschäftspraktiken und sichert einen fairen Wettbewerb. Beide Rechtsgebiete greifen ineinander und bilden gemeinsam ein umfassendes Schutzsystem für Ihre unternehmerischen Interessen.
Markenrecht — nationaler und europäischer Schutz
Das deutsche Markenrecht ist im Markengesetz (MarkenG) geregelt und schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben (§ 1 MarkenG). Das Schutzsystem ist mehrstufig aufgebaut:
Nationale Marke (DPMA)
Schutz in Deutschland durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Unionsmarke (EUIPO)
Einheitlicher Schutz im gesamten EU-Gebiet nach der Verordnung (EU) 2017/1001. Die Unionsmarke tritt nicht an die Stelle nationaler Markenrechte, sondern besteht daneben.
Internationale Registrierung (WIPO)
Schutz in ausgewählten Staaten über das Madrider System.
Das MarkenG wurde durch das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) an die europäische Markenrechtsrichtlinie 2015/2436 angepasst und steht im Kontext einer weitgehenden europäischen Harmonisierung.
Wettbewerbsrecht (UWG) — Schutz vor unlauterem Verhalten
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und dient zugleich dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb (§ 1 UWG).
Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen der Marktteilnehmer spürbar zu beeinträchtigen (§ 3 Abs. 1 UWG). Der Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG ist der zentrale Abwehranspruch.
Typische Fallgruppen
Irreführende geschäftliche Handlungen
Falsche Angaben über Produkte, Preise oder Unternehmenseigenschaften.
Nachahmung und Herkunftstäuschung
Übernahme von Produktgestaltungen oder Kennzeichen.
Rechtsbruch (§ 3a UWG)
Verstoß gegen marktregelnde Vorschriften.
Unzumutbare Belästigung (§ 7 UWG)
Insbesondere durch Werbung ohne Einwilligung.
Geschäftsgeheimnisschutz
Schutz vertraulicher Unternehmensinformationen nach dem GeschGehG.
Das Zusammenspiel von Markenrecht und UWG
Markenrecht und Wettbewerbsrecht verfolgen teilweise unterschiedliche Schutzzwecke: Während das Markenrecht primär die Individualinteressen des Kennzeicheninhabers schützt, gewährleistet das UWG den lauteren Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten. Zwischen beiden Normkomplexen besteht grundsätzlich eine kumulative Anspruchskonkurrenz: Markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche können nebeneinander geltend gemacht werden (§ 2 MarkenG).
Meine Leistungen im Überblick
Markenrecht
- Markenrecherche und -strategie — Auswahl des optimalen Schutzwegs (national, EU, international)
- Markenanmeldung — beim DPMA, EUIPO und über das Madrider System
- Markenverteidigung — Widerspruchsverfahren, Löschungsklagen, Verletzungsverfahren
- Lizenzverträge — Gestaltung und Verhandlung von Markenlizenzvereinbarungen
- Markenüberwachung — systematische Kontrolle auf Zeichenkollisionen
Wettbewerbsrecht
- Abmahnung und Unterlassung — Durchsetzung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
- AGB-Kontrolle — Prüfung und Gestaltung mit Blick auf lauterkeitsrechtliche Anforderungen
- Werberechtliche Beratung — zulässige Werbung, Kennzeichnungspflichten, Influencer-Marketing
- Geschäftsgeheimnisschutz — Aufbau von Schutzkonzepten nach dem GeschGehG und vertragliche Absicherung
- Prozessvertretung — einstweiliger Rechtsschutz und Hauptsacheverfahren vor den Zivilgerichten
Schnell handeln, wirksam schützen
Marken- und wettbewerbsrechtliche Konflikte erfordern oft schnelles Handeln — insbesondere im einstweiligen Rechtsschutz. Gleichzeitig ist eine präventive Strategie entscheidend: Wer seine Marke frühzeitig schützt und seine Werbemaßnahmen rechtlich absichert, vermeidet Abmahnungen und teure Auseinandersetzungen.
Ich berate Sie präventiv und vertrete Sie konsequent — mit dem Blick für das wirtschaftlich sinnvolle Ergebnis.
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